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   BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19   

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BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19 (https://dejure.org/2020,31780)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2020 - 6 AZR 74/19 (https://dejure.org/2020,31780)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 (https://dejure.org/2020,31780)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Besitzstandsschutz der Beschäftigten anlässlich ihrer Überleitung in die Entgeltordnung (VKA) als Anlage 1 zum TVöD; Kein schutzwürdiger Besitzstand bei erkennbar falscher Eingruppierung zum Zeitpunkt der Überleitung; Korrektur der Eingruppierung bei tarifwidriger ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Korrektur fehlerhafter Überleitung in Entgeltordnung TVöD

  • Betriebs-Berater

    Entgeltordnung (VKA) - Überleitung aus der Entgeltgruppe 9 TVöD - Grundsatz der Tarifautomatik - Höhergruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besitzstandsschutz der Beschäftigten anlässlich ihrer Überleitung in die Entgeltordnung (VKA) als Anlage 1 zum TVöD

  • datenbank.nwb.de

    Korrektur fehlerhafter Überleitung in Entgeltordnung TVöD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlerhafte Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD - und ihre Korrektur

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 509
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19
    aa) Ausgangspunkt der §§ 29 ff. TVÜ-VKA, die die Überleitung in die neue EGO umfassend regeln (vgl. BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 16) , war die Eingruppierung und Stufe, die sich unter Beachtung der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Tarifautomatik des durch die EGO abgelösten Eingruppierungsrechts ergab.

    bb) Der durch die §§ 29 ff. TVÜ-VKA bezweckte Schutz des Besitzstands der übergeleiteten Beschäftigten (vgl. BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 27; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand März 2018 Teil IV/3 TVÜ-Bund/TVÜ-VKA Rn. 322; unter Verengung auf den Schutz der Beschäftigten bei niedrigerer Bewertung der Tätigkeit Klapproth ZTR 2019, 359) knüpft an diese tarifliche Ausgangslage an.

    Auf der Grundlage dieser Eingruppierung sollte der Beschäftigte nach den in § 29b TVÜ-VKA festgelegten Maßgaben die Wahl haben, ob er an dem in der bisherigen tarifgerechten Eingruppierung zum Ausdruck kommenden Besitzstand festhalten wollte oder ob er mit dem fristgerechten Stellen eines erfolgreichen Höhergruppierungsantrags in die neue EGO eingegliedert wurde (vgl. BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 27) .

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19
    Sie erschöpft sich in der (gedanklichen) Zuordnung der Tätigkeit zu einer in Betracht kommenden Entgeltgruppe und ist insoweit die Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 24; 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 12, BAGE 148, 217; 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 16) .

    cc) Entgegen der Annahme der Revision hat der Beklagte anlässlich der Überleitung der Klägerin in die neue EGO daher weder eine korrigierende Rückgruppierung (dazu Klapproth ZTR 2019, 359, 360 f. mwN) noch eine korrigierende Rückstufung (dazu BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 13 ff., BAGE 148, 217) vorgenommen.

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19
    aa) Der Beklagte hat der Klägerin zum 1. Oktober 2016 keine neue, höher zu bewertende Tätigkeit zugewiesen, die automatisch eine höhere Eingruppierung bewirkt hätte (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 - Rn. 22, BAGE 154, 83) .
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19
    Insoweit galt der in allen Tarifwerken des öffentlichen Dienstes maßgebliche Grundsatz der Tarifautomatik (vgl. BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163) fort.
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19
    Die §§ 29a ff. TVÜ-VKA setzen nur mit Wirkung für die Zukunft die Tarifautomatik außer Kraft, die erst durch eine Änderung der Tätigkeit oder einen fristgerecht gestellten Höhergruppierungsantrag nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA wiederhergestellt wird (vgl. für die inhaltsgleichen Überleitungsregelungen des Bundes und der Länder BAG 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 27, 30, BAGE 168, 13; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 35, 37) .
  • BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 42/19

    Eingruppierung - Schiffsführer - Peilschiff - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19
    Die §§ 29a ff. TVÜ-VKA setzen nur mit Wirkung für die Zukunft die Tarifautomatik außer Kraft, die erst durch eine Änderung der Tätigkeit oder einen fristgerecht gestellten Höhergruppierungsantrag nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA wiederhergestellt wird (vgl. für die inhaltsgleichen Überleitungsregelungen des Bundes und der Länder BAG 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 27, 30, BAGE 168, 13; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 35, 37) .
  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19
    Sie erschöpft sich in der (gedanklichen) Zuordnung der Tätigkeit zu einer in Betracht kommenden Entgeltgruppe und ist insoweit die Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 24; 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 12, BAGE 148, 217; 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19
    Danach folgt der tarifliche Vergütungsanspruch ohne eine gesonderte Maßnahme des Arbeitgebers unmittelbar aus dem bloßen Erfüllen der tariflichen Tätigkeitsmerkmale (BAG 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 18) .
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11

    Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW -

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19
    Sie erschöpft sich in der (gedanklichen) Zuordnung der Tätigkeit zu einer in Betracht kommenden Entgeltgruppe und ist insoweit die Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 24; 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 12, BAGE 148, 217; 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 16) .
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18

    Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD -VKA; Korrektur der Stufenzuordnung

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2018 - 3 Sa 327/18 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

    Dies hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2020 (- 6 AZR 74/19 -) ausgeführt.

    Die §§ 29a ff. TVÜ-VKA setzen nur mit Wirkung für die Zukunft die Tarifautomatik außer Kraft, die erst durch eine Änderung der Tätigkeit oder einen fristgerecht gestellten Höhergruppierungsantrag nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA wiederhergestellt wird (BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 16 mwN) .

    Insoweit sollten für die vorhandenen Beschäftigten durch die neue EGO keine Veränderungen, insbesondere keine Verschlechterungen eintreten (BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 17 mwN) .

    Auf der Grundlage dieser Eingruppierung sollte der Beschäftigte nach den in § 29b TVÜ-VKA festgelegten Maßgaben die Wahl haben, ob er an dem in der bisherigen tarifgerechten Eingruppierung zum Ausdruck kommenden Besitzstand festhalten wollte oder ob er mit dem fristgerechten Stellen eines erfolgreichen Höhergruppierungsantrags in die neue EGO eingegliedert wurde (BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 18 mwN) .

    Aus dem Zweck des Besitzstandsschutzes folgt zugleich, dass auch die nach dem abgelösten Recht tarifgerecht erreichte Entgeltstufe einschließlich der angebrochenen Stufenlaufzeit bis zur Änderung der Tätigkeit bzw. bis zum Erfolg eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b TVÜ-VKA beibehalten wird (BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 21) .

    Die Eingruppierung in diese Entgeltgruppe erforderte als echte Höhergruppierung von den Übergeleiteten vielmehr einen Antrag nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA (ausführlich BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 05.07.2023 - 4 AZR 289/22

    Eingruppierung - Überleitung in die neue Entgeltordnung - Antragserfordernis -

    Damit gelangten die Beschäftigten in die neu geschaffene Entgeltgruppe, die im Kern ihrer bisherigen Eingruppierung entsprach (ausf. BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 28; 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 22 mwN, BAGE 173, 1) .

    Sie erfolgte allein auf Grundlage der bisherigen tatsächlichen Eingruppierung aus der Überleitungsregel in § 29c TVÜ-VKA (vgl. BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 22, BAGE 173, 1) .

    Die Bewertung durch den Arbeitgeber ist ein bloßer Akt der Rechtsanwendung, dem keine rechtsgestaltende Wirkung zukommt (BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 12; 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 26, BAGE 173, 1; 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 - Rn. 22, BAGE 154, 83) .

    Überprüfungen aus einem anderen Grund wie etwa der Feststellung der fehlerhaften Anwendung des Eingruppierungsrechts vor der Überleitung bleiben dagegen auch im zeitlichen Zusammenhang mit der Überleitung oder später möglich (BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 19, BAGE 173, 1) .

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.03.2021 - 5 Sa 616/18

    Eingruppierung - Vollstreckungsbeamter - selbstständige Leistung

    Diese bleiben grundsätzlich auch dann maßgeblich, wenn die unverändert ausgeübte Tätigkeit in der neuen Entgeltordnung anders bewertet ist (zuletzt BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19 -, juris, Rdnr. 15 ff.).
  • BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 150/21

    Stufenzuordnung nach Höhergruppierungsantrag - Stufenlaufzeiten in einer

    Hieran wird deutlich, dass für die vorhandenen Beschäftigten durch die neue EGO keine Veränderungen, insbesondere keine Verschlechterungen, eintreten sollten (vgl. BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 25; 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 17 mwN) .

    Die §§ 29a ff. TVÜ-VKA setzen nur mit Wirkung für die Zukunft die Tarifautomatik außer Kraft, die erst durch eine Änderung der Tätigkeit oder einen fristgerecht gestellten Höhergruppierungsantrag nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA wiederhergestellt wird (vgl. BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 24; 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 16 mwN) .

    Insoweit sollten für die vorhandenen Beschäftigten durch die neue EGO keine Veränderungen, insbesondere keine Verschlechterungen eintreten (vgl. BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 25; 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 17 mwN) .

    Auf der Grundlage dieser Eingruppierung sollte der Beschäftigte nach den in § 29b TVÜ-VKA festgelegten Maßgaben die Wahl haben, ob er an dem in der bisherigen tarifgerechten Eingruppierung zum Ausdruck kommenden Besitzstand festhalten oder ob er mit dem fristgerechten Stellen eines erfolgreichen Höhergruppierungsantrags in die neue EGO eingegliedert werden wollte (vgl. BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - aaO; 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 18 mwN) .

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

    Sie erschöpft sich in der (gedanklichen) Zuordnung der Tätigkeit zu einer in Betracht kommenden Entgeltgruppe und ist insoweit die Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 26; 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 24) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.05.2021 - 5 Sa 105/20

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin - Standesamt

    Diese bleiben grundsätzlich auch dann maßgeblich, wenn die unverändert ausgeübte Tätigkeit in der neuen Entgeltordnung anders bewertet ist (zuletzt BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19 -, juris, Rn. 15 ff.).
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 340/19

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Zahlung des Pauschalentgelts für ständige

    Sie erschöpft sich in der (gedanklichen) Zuordnung der Tätigkeit zu einer in Betracht kommenden Entgeltgruppe und ist insoweit die Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 26; 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 24) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 Sa 18/21

    Korrektur fehlerhafter Überleitung in Entgeltordnung TVöD-VKA - Eingruppierung

    Denn wenn er eine Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA geltend macht, macht er von seinem durch diese Tarifnorm eingeräumten Wahlrecht Gebrauch: Er verlässt den durch seinen Arbeitsvertrag und die hierauf bezogene Überleitung gewährten Besitzstand (§ 29a Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA, vgl. hierzu Spelge ZTR 2020, 389, 394) , der sich in der Eingruppierung als Angestellter geäußert hat, und wünscht die Eingliederung in die neue Entgeltordnung (VKA) und damit das Inkrafttreten der Tarifautomatik (vgl. BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 18) .

    Zum anderen handelt es sich bei § 29a Abs. 1 Satz 1 bzw. § 29c TVÜ-VKA um Besitzstandsregelungen, die Korrekturen zugunsten der Beschäftigten nicht ausschließen können (vgl. hierzu Spelge ZTR 2020, 389, 397; BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 19) .

  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 146/20

    Stufenzuordnung nach Höhergruppierung auf Antrag nach § 29b TVÜ-VKA - mittelbare

    Die Tarifautomatik wird erst dadurch und nur in dem Fall wiederhergestellt, dass bereits Beschäftigte nach Einführung der Entgeltordnung innerhalb der dafür eröffneten Frist einen Antrag auf Höhergruppierung stellen (so bereits BAG 19. November 2020 - 6 AZR 449/19 - Rn. 29 mwN; 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 460/21

    "Korrigierende Höhergruppierung" - Stufenlaufzeit

    aa) Die Klägerin hat mit der fristgerechten Stellung des Antrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA das Eingreifen der Tarifautomatik für die Zeit ab dem 1. Januar 2017 bewirkt, falls sich nach der EntgO eine höhere Entgeltgruppe für sie ergeben hätte (vgl. zum Überleitungsrecht BAG 29. Juni 2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 17 ff.; 25. November 2021 - 6 AZR 150/21 - Rn. 20 f.; 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 25; 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 17 mwN, BAGE 173, 1) .
  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 411/21

    Garantiebetrag - Endstufe der Entgeltgruppe - TVöD (VKA)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 15/21

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin des Gutachterausschusses - Überleitung in die

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2021 - 5 Sa 95/19

    Eingruppierung - Widerspruchssachbearbeitung - Jobcenter

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2021 - 3 Sa 132/21

    Überleitung in die Entgeltordnung TVöD-VKA - Versäumung der Antragsfrist

  • LAG Baden-Württemberg, 07.02.2022 - 1 Sa 36/21

    Überleitung - Stationsleiter Pflege - AVR Caritas

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2021 - 5 Sa 307/20

    Eingruppierung - Überleitung - Ingenieur

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2021 - 5 Sa 560/21

    Höhergruppierung - MTV Medizinisch Soziales Zentrum Uckermark gGmbH -

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